Konditionen

GRUNDVERSICHERUNG für psychologische PSYCHOTHERAPIE

Seit dem 1. Juli 2022 wird die psychotherapeutische Psychotherapie von der Grundversicherung bezahlt, sofern sie auf Anordnung einer Ärztin resp. eines Arztes erfolgt.

Anordnungsformular für Ihren Arzt: hier



ZUSATZVERSICHERUNG für psychologische (nicht-ärztliche) PSYCHOTHERAPIE

Sofern Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, übernimmt Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse über die genaue Höhe der Beteiligung.


Psychologische BERATUNGEN, COACHING & SELBSTERFAHRUNG

Die Kosten für psychologische BERATUNGEN, COACHING und SELBSTERFAHRUNG müssen Sie vollständig selber übernehmen. Die Honorarbedingungen sind die gleichen wie für Psychotherapien.


SUPERVISIONEN

Die Konditionen für Supervisionen richten sich nach den üblichen Tarifen des Kantons Zürich.


ABSAGE VON TERMINEN

Miteinander vereinbarte Termin sind verbindlich. Im Verhinderungsfall muss der Termin mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Bei zu kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird Ihnen der volle Betrag in Rechnung gestellt. Das Ausfallhonorar ist nicht durch die Krankenkasse gedeckt und wird unabhängig von den angegebenen Gründen verrechnet.


ADMINISTRATION

Administrative Aufgaben wie Telefonate oder Berichte werden nach Zeitaufwand zusätzlich berechnet, sofern nicht über die Grundversicherung abgerechnet wird. Der Honoraransatz ist der gleiche wie bei Einzelgesprächen.