Konditionen

GRUNDVERSICHERUNG für psychologische PSYCHOTHERAPIE

Seit dem 1. Juli 2022 wird die psychotherapeutische Psychotherapie von der Grundversicherung bezahlt, sofern sie auf Anordnung einer Ärztin resp. eines Arztes erfolgt.

Anordnungsformular für Ihren Arzt: hier



Psychologische BERATUNGEN, COACHING & SELBSTERFAHRUNG

Die Kosten für psychologische BERATUNGEN, COACHING und SELBSTERFAHRUNG müssen Sie vollständig selber übernehmen.


SUPERVISIONEN

Die Konditionen für Supervisionen richten sich nach den üblichen Tarifen des Kantons Zürich.


ABSAGE VON TERMINEN

Miteinander vereinbarte Termin sind verbindlich. Im Verhinderungsfall muss der Termin mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Bei zu kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird Ihnen der volle Betrag in Rechnung gestellt. Das Ausfallhonorar ist nicht durch die Krankenkasse gedeckt und wird unabhängig von den angegebenen Gründen verrechnet.


ADMINISTRATION

Administrative Aufgaben wie Telefonate oder Berichte werden nach Zeitaufwand zusätzlich berechnet, sofern nicht über die Grundversicherung abgerechnet wird. Der Honoraransatz ist der gleiche wie bei Einzelgesprächen.